Freitag, 24. März 2017

# 92 - Straftaten, die die Menschen bewegten

Von Mördern, Dieben und Betrügern – ein Anwalt erzählt


Steffen Ufer hat ein langes Berufsleben als Strafrechtsanwalt hinter sich. 1966 begann er als Referendar in der Kanzlei des in den 1960-er bis 1990-er Jahren sehr bekannten Strafverteidigers Rolf Bossi, dessen Name in den Medien häufig in Zusammenhang mit prominenten Mandanten auftauchte. Dem steht Ufer in nichts nach: Auch er wird gern als „Star-Anwalt“ bezeichnet, was er aber nicht gern hört. 2016 hat der Jurist zusammen mit dem Journalisten und Buchautor Göran Schattauer Nicht schuldig herausgebracht. Mit der Schilderung von 19 Fällen erläutert Ufer, was er vom deutschen Rechtsstaat hält und was für ihn das Wesen eines fairen Prozesses ist.

50 Berufsjahre und jede Menge Schicksale


Ufer erzählt nicht nur von seinen sehr bekannten Mandanten wie Konstantin Wecker, Ottfried Fischer oder Uli Hoeneß. Er schildert auch Fälle, in denen im Ausland lebende Deutsche von ihm betreut wurden oder er Menschen vertreten hat, deren Namen es nicht in die Zeitungen geschafft hatten, deren Schicksale aber nicht weniger tragisch waren. Als bitterste Niederlage bezeichnet Ufer den Fall zweier deutscher Brüder, die nach einem dilettantischen Versuch, eine Bankfiliale in einer Kleinstadt in Arizona zu überfallen, zunächst von lustlosen und inkompetenten Pflichtverteidigern betreut wurden, die rein gar nichts für sie taten. Die amerikanischen Behörden ließen auch das 1967 unterzeichnete Wiener Abkommen außer Acht, wonach sie in diesem Fall das deutsche Konsulat hätten verständigen müssen, das dann fachkundige Anwälte beauftragt und bezahlt hätte. Ufer und seine amerikanische Kollegin wurden jedoch erst auf den Fall aufmerksam, als es für ein wirkungsvolles Eingreifen im Grunde schon zu spät war. Den US-Justizbehörden war ihr Hinweis auf die Verletzung der Wiener Konvention gleichgültig, sie reagierten nicht auf die schriftliche Eingabe der beiden Juristen. Die deutsche Politik hat sich hier auch nicht mit Ruhm bekleckert: Die damalige Bundesjustizministerin konnte sich wegen dieses eklatanten Rechtsverstoßes nicht dazu aufraffen, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen. Wahrscheinlich fürchtete sie diplomatische Verwerfungen. Der amtierende Bundesaußenminister zögerte ebenfalls und sprach seine US-Amtskollegin zu spät an. Auch der Gnadenappell des Bundeskanzlers an den US-Präsidenten wirkte nicht mehr: Nach 17 Jahren Haft wurden die beiden Brüder hingerichtet.

Was macht das Recht aus?


Nicht nur im Fall der beiden Brüder, sondern auch bei allen anderen Schilderungen von Gerichtsverfahren wird Steffen Ufers Rechtsverständnis deutlich: Es soll bei einer Strafverfolgung nicht darum gehen, „im Namen des Volkes“ Rache an den Tätern auszuüben. Ein fairer Prozess soll vielmehr die gesamten Umstände, die zu einer Tat führten, in den Blick nehmen. In den Anfangszeiten der bundesdeutschen Rechtsprechung war dieser Gedanke, sich auch den psychischen Ursachen einer Straftat zu nähern, nicht üblich. Die juristische Wende läutete der Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch ein, der 1962 im Alter von 15 Jahren einen Jungen getötet hatte. Bis 1966 ermordete er drei weitere auf grausame Weise. Das zuständige Landgericht verurteilte Bartsch zu lebenslanger Haft und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Doch der Bundesgerichtshof verwies das Urteil nach der von Bossi und Ufer eingelegten Revision an das Landgericht Wuppertal zurück und rügte, es sei zu wenig auf die Täterpersönlichkeit eingegangen worden. Das führte zum heutigen § 20 des Strafgesetzbuches, der Tätern, die wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefen Bewusstseinsstörung oder einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ ihr Unrecht nicht einsehen können, Schuldunfähigkeit zuspricht. Seit damals wird bei allen Strafprozessen auch das bisherige Leben der Angeklagten beleuchtet. Bartsch wurde im abschließenden Verfahren zu zehn Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in die Psychiatrie verurteilt. Er blieb dort bis zu seinem Lebensende.
Steffen Ufer hat sich als Strafverteidiger immer wieder Vorwürfe gefallen lassen müssen, wenn er Mandanten verteidigte, die sich zum Teil grausame Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen. Das „Wie kann man nur?“ stand immer wieder im Raum. Doch er sieht seine Aufgabe als Anwalt darin, seine Mandanten so gut wie möglich zu vertreten und darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze angewendet werden. Ein Anwalt hat nicht über seinen Mandanten zu richten und seine Taten zu verurteilen, dazu gibt es Richter und Staatsanwälte.

Interessantes Buch mit vielen Einblicken


Nicht schuldig ist ein plakativer Buchtitel, der längst nicht auf alle von Steffen Ufer geschilderten Verfahren passt. Neben der sehr gut verständlichen rechtlichen Erläuterung der einzelnen Fälle bietet das Buch einen Eindruck von der Entwicklung der bundesdeutschen Rechtsprechung bei Strafprozessen seit den 1960-er Jahren. Der Umstand, dass es sich nicht um Krimi-Fiktion, sondern um wahre Fälle handelt, macht Nicht schuldig zu einem spannenden Titel.

Nicht schuldig ist im Wilhelm Heyne Verlag erschienen und kostet gebunden 19,99 € sowie als epub- oder Kindle-Ausgabe 15,99 €. Ich bedanke mich beim Bloggerportal, das mir ein Exemplar zur Verfügung gestellt hat.