Dienstag, 23. April 2024

Gedanken zum Welttag des Buches

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Heute ist der 23. April und damit der Welttag des
Buches. 1995 wurde er von der UNESCO eingeführt und wird seitdem jedes Jahr durch Feierlichkeiten und Leseaktionen begangen.

Was im allgemeinen Rascheln der Buchseiten seit geraumer Zeit etwas untergeht ist der Umstand, dass es sich bei diesem Welttag nicht nur um einen Termin handelt, an dem man das Kulturgut Buch hochleben lässt. Es wird viele erstaunen, dass die vollständige Bezeichnung dieses Tages "World Book and Copyright Day" heißt, also Welttag des Buches und des Urheberrechts. Mich hat das ebenfalls erstaunt.

Interessanterweise ist in der Proklamation der Generalkonferenz zwar von Copyright die Rede, nicht aber davon, wie der Welttag gestaltet werden könnte, um dem Anliegen gerecht zu werden. Um das Bücherlesen voran zu bringen, werden in der Proklamation immerhin Buchmessen und -ausstellungen vorgeschlagen. Doch hinsichtlich der Ausgestaltung des Urheberrechts ist hier Stille.

In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren immer wieder über die Notwendigkeit und Grenzen des Urheberrechts gestritten. Es geht dabei um die Frage, ob und inwieweit ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden darf. Die Materie ist kompliziert und wohl nur von Fachleuten komplett zu durchschauen. Vor etwas mehr als zehn Jahren begann sogar eine Diskussion, in der es um die vollständige Abschaffung des Urheberrechts ging. Sie ist in der Zwischenzeit im Sande verlaufen.

Doch das Thema "Bücher und Urheberrecht" ist damit keinesfalls tot. Im Gegenteil: Durch die Verbreitung von Künstlicher Intelligenz nimmt es gerade richtig Fahrt auf. Im Sommer 2023 verklagten zwei US-Autoren vor einem Bundesgericht in San Francisco OpenAI, die Firma hinter ChatGPT, weil sie davon ausgehen mussten, dass die KI mit ihren Büchern trainiert wird - ohne ihr Einverständnis. Der Vorwurf ist nicht unberechtigt, denn bereits 2018 gab OpenAI bekannt, dass für das Training von GPT-1 7.000 Romane benutzt wurden, die ein KI-Forscherteam ausgewählt hatte. Es ist keine Überraschung, dass auch damals niemand die Autoren um Erlaubnis gefragt hat.
Im September 2023 strengte die Autorengewerkschaft Authors Guild eine Sammelklage vor einem Bundesgericht in New York an, der sich u. a. bekannte Schriftsteller wie George R.R. Martin, Jonathan Franzen oder John Grisham anschlossen.
Aber da war noch nicht Schluss: Drei Monate später verklagte die New York Times OpenAI und Microsoft, da ungefragt Millionen von Zeitungsartikeln zum Trainieren der Software benutzt und so zum Aufbau einer geschäftlichen Tätigkeit verwendet worden waren.

Da der Wind OpenAI nach der Klageeinreichung im September 2023 ins Gesicht blies, hat man dort Gespräche mit Verlagen und der Authors Guild begonnen. Hierbei geht es um Lizenzvereinbarungen, die vereinzelt bereits abgeschlossen werden konnten. Vor der Klage ist man leider nicht auf diese Idee gekommen.  

In Deutschland hat es meines Wissens bislang keine Klagen gegen ChatGPT gegeben, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass hier nach demselben Prinzip verfahren wird. In Frankreich wurde hingegen im März 2024 gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 250 Millionen Euro verhängt, weil sich der Konzern nicht an verpflichtende urheberrechtliche Absprachen mit französischen Agenturen und Verlagen gehalten hat. 
Anfang April 2024 wurde der Klage von Austro Mechana, gewissermaßen die GEZ Österreichs, gegen einen Cloud-Anbieter stattgegeben. 

Was das gerade verabschiedete KI-Gesetz der Europäischen Union tatsächlich bringt, bleibt abzuwarten. Vielleicht gucke ich mir das am nächsten Welttag des Buches und des Urheberrechts an. Oder ich lasse mir einen Text von ChatGPT schreiben. 😉



Quelle Logo: Homepage "Welttag des Buches"


2 Kommentare:

  1. In diesem Zusammenhang finde ich es bemerkenswert, dass Google bereits Updates ausrollt, um KI-Texte zu erkennen und die entsprechenden Seiten zu degradieren!
    LG
    Sabiene

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    1. Bist du sicher, dass auf die Erkennung von mit KI erstellten Inhalten Google mit einem Downgrading reagiert? Wenn ich den Google-Leitfaden richtig verstehe, geht es vor allem darum, dass Spam bestraft wird. Wenn ein guter Text mit KI erstellt wurde, ist das für Google in Ordnung. Link: https://developers.google.com/search/blog/2023/02/google-search-and-ai-content?hl=de

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