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Samstag, 15. Mai 2021

# 290 - Recht und Gerechtigkeit sind manchmal schwer vereinbar

Der Göttinger Anwalt Markus Thiele hat mit seinem Roman Die Wahrheit der Dinge versucht, dem Konflikt auf die Spur zu kommen, dem sich die Rechtsprechung immer wieder ausgesetzt sieht: Sind Urteile, die sich streng an die gesetzlichen Vorgaben halten, immer gerecht?

Thiele lässt seine Hauptfigur Frank Petersen, einen ambitionierten Richter am Hamburger Landgericht, dieser Frage nachgehen. Petersen war von der Richtigkeit seiner Urteile immer überzeugt. Erst in letzter Zeit musste er erleben, dass einige von ihnen vom Bundesgerichtshof zurückverwiesen wurden. Für ihn ist jedes einzelne gekippte Urteil eine persönliche Niederlage.

Das sture Festhalten an den Paragraphen sorgt auch in Petersens Ehe immer wieder für Auseinandersetzungen. Seine Frau Britta hält ihn für einen rechthaberischen Klugscheißer mit lebensfremden Ansichten. Sie hat die Konsequenzen gezogen und sich mit dem gemeinsamen Sohn vorläufig ausquartiert, nachdem sich Petersens letztes Urteil gegen den Vater der Freundin seines Sohnes richtete. Hätte er die Übernahme des Prozesses nicht wegen Befangenheit ablehnen können?

Petersen beginnt, sich und seine Einstellung zum Recht zu hinterfragen und begibt sich auf eine Reise in die Vergangenheit. Im Oktober 2010 hat am Hamburger Strafgericht die Nebenklägerin Corinna Maier den Angeklagten kurz vor der Urteilsverkündung erschossen. Der Richter damals: Frank Petersen.

Corinna Maier hat ihre Gefängnisstrafe abgesessen und Petersen beschließt, sie von dort abzuholen und sich der Vergangenheit zu stellen.

Lesen?

Markus Thiele greift für die Handlung zwei Fälle auf, die die Menschen in Deutschland stark beschäftigt haben und viele heftige Diskussionen nach sich zogen: Die Tötung des Mörders von Anna Bachmeier durch ihre Mutter Marianne Bachmeier während der Verhandlung im Lübecker Landgericht (1981) und die Ermordung des angolanischen Vertragsarbeiters Amadeu António Kiowa in Eberswalde durch Nazis (1990). Thiele hat diese Fälle mit der Person Corinna Maiers verwoben und verdeutlicht, dass die Diskussion darum, was unseren Rechtsstaat ausmacht, noch lange nicht zu Ende ist. Die Schwierigkeit, Recht zu sprechen und dabei gerecht zu sein, wird Berufsrichter immer begleiten. Leseempfehlung!

Die Wahrheit der Dinge ist 2021 im Benevento Verlag erschienen und kostet als gebundene Ausgabe 22 Euro sowie als E-Book 16,99 Euro.

Anmerkung: Ich will nicht verschweigen, dass es beim Lesen des Romans einen Moment gab, an dem ich ihn fast aus der Hand gelegt hätte. Der Grund: Ich habe ein Problem damit, wenn Szenen unglaubwürdig oder sachlich falsch dargestellt werden. 

Hier zeigte sich die Unglaubwürdigkeit ausgerechnet in der Hauptfigur des ambitionierten Richters Petersen: Im Gespräch mit der Gerichtspräsidentin schildert er seine momentane Verunsicherung und bietet an, das Gericht zu verlassen. "Wie müsste ich das anstellen? Ich bin Beamter. Kann ich einfach kündigen? Wie geht so etwas vor sich?", fragt er seine Vorgesetze auf Seite 29. Es ist nicht vorstellbar, dass ein Richter (Petersen) und ein Rechtsanwalt (Thiele) nicht wissen, dass ein Richter - trotz vieler Überschneidungen - kein Beamter ist. Ein Richter ist im Gegensatz zu einem Beamten gem. Art. 97 Grundgesetz unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Was passiert, wenn das nicht der Fall ist, kann man in verschiedenen Staaten wie z. B der Türkei beobachten.

Kündigen können weder Beamte noch Richter. Sie können ihren Dienstherrn um Entlassung bitten, der diesem Wunsch dann entspricht oder eben nicht.

Der Gerichtspräsidentin ist sonnenklar, dass Richter Petersen eine Auszeit benötigt, die möglicherweise mit dem üblichen Jahresurlaub nicht abgedeckt ist. Großzügig kramt sie im Gespräch mit ihm ein Formblatt hervor, mit dem dieser Sonderurlaub beantragen kann. "Stellen Sie einen Antrag! Genügen sechs Monate? Oder lieber ein Jahr?" (S. 80) Wer jetzt vor Neid erblasst, weil einer privilegierten Berufsgruppe scheinbar alles in den Allerwertesten geblasen wird, der kann sich sofort beruhigen: Unter den Sonderurlaubsverordnungen in Deutschland gibt es keine einzige, die es ermöglicht, dass das Personal beim Bund und den Ländern auf Staatskosten per Sonderurlaub monatelang entspannen kann. Petersens Chefin wird etwas später (S. 82) konkret: "Gönnen Sie sich eine Pause, Frank. Sechs Monate, fürs Erste. [...] Wir machen was auf Gesundheit, dann behalten Sie Ihre Bezüge." Ja, solche Vorgesetzten wünscht sich jeder, oder? 

Möglicherweise erscheint meine Kritik dem/der einen oder anderen Leser/in kleinlich. Aber ich habe immer wieder erlebt, dass sich das nebenbei erworbene Wissen aus Romanen sehr festsetzt und dazu beiträgt, Situationen oder Sachverhalte falsch einzuschätzen. 

Dienstag, 21. November 2017

# 125 - Hannovers historisches Gruseln

"Warte, warte nur ein Weilchen,..."

 

Ich habe mal wieder in den Tiefen meiner Bücherregale gekramt und dabei ist mir dieses Buch in die Hände gefallen: Haarmann - Die Geschichte eines Werwolfs aus dem Jahr 1989, recherchiert und beobachtet von Theodor Lessing.
Fast jeder, der in oder um Hannover zu Hause ist, kennt den Refrain eines Liedes, dessen Anfang in der Überschrift steht, und viele wissen auch, wie es weitergeht: "...bald kommt Haarmann auch zu dir, mit dem kleinen Hackebeilchen, macht er Hackefleisch aus dir." Fast jede Gegend hat "so Einen": einen Serienmörder, der auch noch lange nach seinem Tod bei den Menschen, die von seinen Taten wissen, ein Schaudern hervorruft. In Brandenburg war es Willi Kimmritz, in München Johann Eichhorn, in Frankfurt Arthur Gatter und in Hannover Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann. In einem Schauprozess vor dem Schwurgericht Hannover wurden seine Taten 1924 verhandelt. Der jüdische Philosoph, Psychologe und damalige Hochschulprofessor Theodor Lessing hat so lange dem Prozess beigewohnt und ihn protokolliert, bis man ihn wegen seiner öffentlich geäußerten Kritik an dem Verfahren ausschloss.

Ein einziges staatliches Versagen

 

Lessing beobachtete das Geschehen im Gericht damals sehr genau und hatte etliche Dinge an den Ermittlungen und dem Strafverfahren gegen den Serienmörder Haarmann auszusetzen. Zwischen 1918 und 1924 hatte Haarmann mindestens 24 Jungen und junge Männer auf grausame Weise umgebracht, die Toten zerteilt und ihr Fleisch an Marktbeschicker verkauft. Sehr wahrscheinlich hat es noch mehr Opfer gegeben, aber nur diese konnten ihm zweifelsfrei zugeordnet werden. Haarmann konnte fast unbehelligt agieren, weil die Polizei nicht auf ihn aufmerksam wurde: Als ihr Spitzel betrachtete sie ihn fast als einen der ihren. Erschwerend kam hinzu, dass die Kriminalpolizei in Hannover damals deutlich unterbesetzt und personell gar nicht in der Lage war, bei jeder Vermisstenmeldung aktiv zu werden. Der Großteil der gefundenen Spuren stammte deshalb auch von den Angehörigen der Vermissten, die sich selbst auf die Suche gemacht hatten, oder von Privatdetektiven.
Haarmanns "Jagdrevier" war der Hauptbahnhof, zu dem er quasi als Mitarbeiter der Polizei Tag und Nacht ungehindert Zugang hatte und nicht wie die Reisenden eine Fahrkarte benötigte. Er hat sich seine Kenntnisse der Polizeistrukturen zunutze gemacht und hatte Zugang zu verschiedenen Informationskanälen. 

Ach, wer braucht schon unabhängige Gutachter...

 

Lessing machte sich bei Gericht als Prozessbeobachter nachhaltig unbeliebt, als er den Finger in die Wunden legte und erläuterte, welche Gutachter maßgeblich zum Verfahrensverlauf beigetragen haben. Darunter fand sich ein Gerichtsmedizinalrat, der Haarmann Jahre zuvor für geistig gesund erklärt hatte; ein weiterer Gerichtsmedizinalrat, der das bei Haarmann gefundene Menschenfleisch nach kurzer Untersuchung als Schweinefleisch klassifizierte; nicht zuletzt ein Geheimer Medizinalrat, der sich zunächst alle früheren Gutachten ansah, bevor er sich ein eigenes Urteil bildete.  
Lessing kritisierte auch den Umstand, dass Haarmanns Geständnisse erst durch den Druck der Polizei während der Vernehmungen zustande gekommen waren. Er legte im Gegensatz zum Gericht auch Wert darauf, sich Haarmanns Lebensweg näher anzusehen.
Letzlich lag dem Gericht nur daran, den Prozess schnell voranzutreiben und die Nachlässigkeiten bei den Ermittlungen zu vertuschen. Doch Lessings stärkster Vorwurf an das Gericht betrifft dessen Urteil gegen Haarmanns früheren Freund Hans Grans, das er als Justizmord bezeichnet.

Haarmann - Die Geschichte eines Werwolfs ist in der Sammlung Luchterhand herausgegeben worden und enthält neben Lessings Prozessbeobachtungen auch kurze Schilderungen anderer Mordfälle, die von Serientätern verübt wurden, sowie einige historische Fotos. Es ist ein sehr interessanter Blick in eine Zeit, von der man beim Lesen meinen könnte, dass sie nicht rd. 90 Jahre, sondern schon viel länger zurückliegt. Lessings Aufzeichnungen sind derzeit z. B. beim Verlag Projekt Gutenberg-De erhältlich. Die mir vorliegende Ausgabe gibt es nur noch antiquarisch.

Über Theodor Lessing

Theodor Lessing hat aus seinen Ansichten keinen Hehl gemacht und zog nach dem Haarmann-Prozess auch mit seinen kritischen Gedanken über eine mögliche Präsidentschaft Hindenburgs den Unmut der konservativen Kreise auf sich. Dieser Unmut steigerte sich auf Betreiben der Nationalsozialisten zu Hass, sodass Lessing im März 1933 nach Prag floh. Er ließ sich mit seiner Frau in Marienbad nieder, wo er im August 1933 erschossen wurde, nachdem in tschechoslowakischen Zeitungen ein von Reichspropagandaminister Goebbels ausgesetztes Kopfgeld von 80.000 Reichsmark ausgeschrieben worden war. 

Freitag, 24. März 2017

# 92 - Straftaten, die die Menschen bewegten

Von Mördern, Dieben und Betrügern – ein Anwalt erzählt


Steffen Ufer hat ein langes Berufsleben als Strafrechtsanwalt hinter sich. 1966 begann er als Referendar in der Kanzlei des in den 1960-er bis 1990-er Jahren sehr bekannten Strafverteidigers Rolf Bossi, dessen Name in den Medien häufig in Zusammenhang mit prominenten Mandanten auftauchte. Dem steht Ufer in nichts nach: Auch er wird gern als „Star-Anwalt“ bezeichnet, was er aber nicht gern hört. 2016 hat der Jurist zusammen mit dem Journalisten und Buchautor Göran Schattauer Nicht schuldig herausgebracht. Mit der Schilderung von 19 Fällen erläutert Ufer, was er vom deutschen Rechtsstaat hält und was für ihn das Wesen eines fairen Prozesses ist.

50 Berufsjahre und jede Menge Schicksale


Ufer erzählt nicht nur von seinen sehr bekannten Mandanten wie Konstantin Wecker, Ottfried Fischer oder Uli Hoeneß. Er schildert auch Fälle, in denen im Ausland lebende Deutsche von ihm betreut wurden oder er Menschen vertreten hat, deren Namen es nicht in die Zeitungen geschafft hatten, deren Schicksale aber nicht weniger tragisch waren. Als bitterste Niederlage bezeichnet Ufer den Fall zweier deutscher Brüder, die nach einem dilettantischen Versuch, eine Bankfiliale in einer Kleinstadt in Arizona zu überfallen, zunächst von lustlosen und inkompetenten Pflichtverteidigern betreut wurden, die rein gar nichts für sie taten. Die amerikanischen Behörden ließen auch das 1967 unterzeichnete Wiener Abkommen außer Acht, wonach sie in diesem Fall das deutsche Konsulat hätten verständigen müssen, das dann fachkundige Anwälte beauftragt und bezahlt hätte. Ufer und seine amerikanische Kollegin wurden jedoch erst auf den Fall aufmerksam, als es für ein wirkungsvolles Eingreifen im Grunde schon zu spät war. Den US-Justizbehörden war ihr Hinweis auf die Verletzung der Wiener Konvention gleichgültig, sie reagierten nicht auf die schriftliche Eingabe der beiden Juristen. Die deutsche Politik hat sich hier auch nicht mit Ruhm bekleckert: Die damalige Bundesjustizministerin konnte sich wegen dieses eklatanten Rechtsverstoßes nicht dazu aufraffen, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen. Wahrscheinlich fürchtete sie diplomatische Verwerfungen. Der amtierende Bundesaußenminister zögerte ebenfalls und sprach seine US-Amtskollegin zu spät an. Auch der Gnadenappell des Bundeskanzlers an den US-Präsidenten wirkte nicht mehr: Nach 17 Jahren Haft wurden die beiden Brüder hingerichtet.

Was macht das Recht aus?


Nicht nur im Fall der beiden Brüder, sondern auch bei allen anderen Schilderungen von Gerichtsverfahren wird Steffen Ufers Rechtsverständnis deutlich: Es soll bei einer Strafverfolgung nicht darum gehen, „im Namen des Volkes“ Rache an den Tätern auszuüben. Ein fairer Prozess soll vielmehr die gesamten Umstände, die zu einer Tat führten, in den Blick nehmen. In den Anfangszeiten der bundesdeutschen Rechtsprechung war dieser Gedanke, sich auch den psychischen Ursachen einer Straftat zu nähern, nicht üblich. Die juristische Wende läutete der Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch ein, der 1962 im Alter von 15 Jahren einen Jungen getötet hatte. Bis 1966 ermordete er drei weitere auf grausame Weise. Das zuständige Landgericht verurteilte Bartsch zu lebenslanger Haft und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Doch der Bundesgerichtshof verwies das Urteil nach der von Bossi und Ufer eingelegten Revision an das Landgericht Wuppertal zurück und rügte, es sei zu wenig auf die Täterpersönlichkeit eingegangen worden. Das führte zum heutigen § 20 des Strafgesetzbuches, der Tätern, die wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefen Bewusstseinsstörung oder einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ ihr Unrecht nicht einsehen können, Schuldunfähigkeit zuspricht. Seit damals wird bei allen Strafprozessen auch das bisherige Leben der Angeklagten beleuchtet. Bartsch wurde im abschließenden Verfahren zu zehn Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in die Psychiatrie verurteilt. Er blieb dort bis zu seinem Lebensende.
Steffen Ufer hat sich als Strafverteidiger immer wieder Vorwürfe gefallen lassen müssen, wenn er Mandanten verteidigte, die sich zum Teil grausame Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen. Das „Wie kann man nur?“ stand immer wieder im Raum. Doch er sieht seine Aufgabe als Anwalt darin, seine Mandanten so gut wie möglich zu vertreten und darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze angewendet werden. Ein Anwalt hat nicht über seinen Mandanten zu richten und seine Taten zu verurteilen, dazu gibt es Richter und Staatsanwälte.

Interessantes Buch mit vielen Einblicken


Nicht schuldig ist ein plakativer Buchtitel, der längst nicht auf alle von Steffen Ufer geschilderten Verfahren passt. Neben der sehr gut verständlichen rechtlichen Erläuterung der einzelnen Fälle bietet das Buch einen Eindruck von der Entwicklung der bundesdeutschen Rechtsprechung bei Strafprozessen seit den 1960-er Jahren. Der Umstand, dass es sich nicht um Krimi-Fiktion, sondern um wahre Fälle handelt, macht Nicht schuldig zu einem spannenden Titel.

Nicht schuldig ist im Wilhelm Heyne Verlag erschienen und kostet gebunden 19,99 € sowie als epub- oder Kindle-Ausgabe 15,99 €. Ich bedanke mich beim Bloggerportal, das mir ein Exemplar zur Verfügung gestellt hat.