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Montag, 22. Dezember 2025

# 494 - Wenn sich Steuergelder in Luft auflösen

Seit einigen Jahren geistern die Begriffe Cum/Ex und
Cum/Cum durch die Finanz- und Wirtschaftsnachrichten. Möglicherweise wissen viele Menschen nicht, was genau damit gemeint ist. Was aber von allen verstanden wird: Die Masche ist illegal, und es mach(t)en sich Leute die Taschen voll, die bereits ein großes Vermögen haben. 

Was nicht ganz so bekannt ist: Die Machenschaften rund um Cum/Ex und Cum/Cum haben einen großen Schaden angerichtet. Es ist die Rede von etwa 40 Milliarden Euro, die mit diesen Methoden hinterzogen wurden und den öffentlichen Haushalten nicht zur Verfügung stehen. Geld, das für Infrastrukturprojekte, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder den Umweltschutz zur Verfügung gestanden hätte - und es nun nicht tut.

Die Frage, die man sich als Bürgerin oder Bürger automatisch stellt: Was tut der Staat dagegen, dass wir alle so massiv betrogen werden? Die Antwort darauf kennt Anne Brorhilker. Die ehemalige Kölner Oberstaatsanwältin schreibt in ihrem Buch Cum/Ex, Milliarden und Moral aus ihrer persönlichen Perspektive, wie sie insbesondere den Beginn der Cum/Ex-Affäre in ihrer damaligen Funktion erlebt hat.

Ihre Erinnerungen beginnen im Jahr 2013. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte Akten an die Staatsanwaltschaft Köln abgegeben, weil man bei dem dahinter stehenden Fall eine sehr große Schadensumme vermutete. Der Begriff "Cum/Ex" war damals kaum jemandem bekannt, auch Anne Brorhilker nicht. Es war Zufall, dass sie mit den Ermittlungen beauftragt wurde. Nachdem sie die Unterlagen gesichtet hatte, war ihr Interesse geweckt. Sie las Fachaufsätze, um sich in die Materie einzuarbeiten, fühlte sich nach der Lektüre jedoch nicht klüger als vorher: Die Texte wimmelten von unklaren Begriffen, die mehr verschleierten als erklärten.

Am spannendsten wird es, wenn Brorhilker über die von ihr angeführte erste internationale Razzia im Jahr 2014 erzählt. Die Aktion wurde von der EU-Agentur Eurojust koordiniert und fand zeitgleich in vierzehn Ländern statt. Brorhilker hat die zahlenmäßig überlegenen Anwälte und Anwältinnen in Sicherheit gewiegt, indem sie ihnen die überlastete und überforderte Staatsanwältin vorgegaukelt hat.

Anne Brorhilker schildert sehr anschaulich, welchen Schwierigkeiten sie sich während der Ermittlungen gegenüber sah. Es mangelte grundsätzlich an Personal, das bereit war, sich in das Sachgebiet einzuarbeiten und auch nicht daran verzweifelte, erst nach etwa zwei Jahren sattelfest zu sein. Dazu muss man wissen, dass Wirtschafts- und Steuerrecht in der juristischen Ausbildung praktisch nicht vorkommt.
Es mangelte auch an der Sachausstattung in einem Umfang, den man nicht für möglich halten würde. Nicht zuletzt kämpfte sie mit den etablierten strukturellen Problemen und Abläufen sowie den ungeschriebenen Regeln, die zum Beispiel den Informationsaustausch zwischen anderen Behörden verhinderten.

Finanzstrafverfahren werden oft in einem frühen Stadium eingestellt oder mit einem Deal beendet. Gründe dafür sind die Personalnot bei den Verfolgungsbehörden, mangelndes Vertrauen der Staatsanwältinnen und -anwälte in die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet sowie die erdrückende Überzahl der hochbezahlten Fachanwälte, die von ihren Mandanten losgeschickt werden, sobald sich Unheil in Form einer möglichen Anklage anbahnt.

Brorhilker erzählt von der erfolgreichen Lobbyarbeit der Finanzbranche: Aus dem Lobbyregister des Bundestags geht hervor, dass für den Finanzsektor über 440 Lobbyorganisationen namentlich registriert sind. Ihnen stehen eine Handvoll Abgeordnete gegenüber, deren Schwerpunkt zwar dieser Bereich ist, die sich jedoch auch mit anderen Themen beschäftigen müssen. Zitat: "Rechnet man diese Zahl [Anm.: der Lobbyisten] auf die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages um, dann kommen auf jedes Mitglied fast zehn Lobbyist*innen, die sich an jeder Stelle des Gesetzgebungsprozesses aktiv einschalten können."
Einer der erfolgreichsten Coups der Finanzlobbyisten war, die Cum/Ex-Aktivitäten als Gesetzeslücke zu bezeichnen, die man genutzt habe. Gesetzeslücken, das war die Botschaft dahinter, sind nicht illegal, sondern ein Versäumnis des Gesetzgebers. Dieses Märchen haben leider etliche Politiker geglaubt. Auch Wissenschaftler waren an der Fiktion einer juristischen Grauzone beteiligt, die es nie gegeben hat.
Gerichte haben das Offensichtliche allerdings längst klargestellt: Es kann nicht rechtmäßig sein, eine Steuerrückzahlung zu erhalten, wenn man zuvor keine Steuern gezahlt hat.

Ein eigenes Kapitel ist dem Patriarchat in der juristischen Welt gewidmet. Es ist sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch in den Kanzleien immer noch ausgeprägt. Dazu trägt auch bei, dass die Luft für Frauen mit jedem beruflichen Aufstieg immer dünner wird. Anne Brorhilker hat auch erlebt, dass Vorgesetzte oder ältere Kollegen sie als Volljuristin mit "Mädchen" oder "Mäuschen" ansprachen.  

Anne Brorhilker schließt ihr Buch mit vier klaren Forderungen: mehr Personal gemeinsam mit weniger Fluktuation, die Einrichtung einer zentralen Bundesbehörde für die Bearbeitung von komplexen international organisierten Steuerhinterziehungsfällen, Transparenz der Finanzlobby sowie die Einstufung von schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen.

Lesen?

Anne Brorhilker bietet einen interessanten Einblick in ihre damalige Arbeit als ermittelnde Oberstaatanwältin. Der Blick zurück ist noch nicht lange her: Im Sommer 2024 beendete sie ihre verbeamtete Tätigkeit, um für eine Finanz-NGO tätig zu sein. Trotzdem hat man bei ihrer Beschreibung der Verhältnisse, unter denen sie bei der Kölner Staatsanwaltschaft gearbeitet hat, den Eindruck, sich im Jahr 1980 zu befinden. Die Juristin vermittelt in ihrem Buch, dass es sich dabei um die üblichen Rahmenbedingungen handelt, unter denen in Behörden gearbeitet wird. Ich kann jedoch aus eigener Anschauung sagen, dass das nicht richtig ist. Ihre Kritik an den juristisch vorgezeichneten Abläufen im Strafprozessrecht ist jedoch gut nachvollziehbar und sicher berechtigt.

Störend ist allerdings, dass sich Brorhilker zu oft in Details verliert und dabei abschweift sowie Sachverhalte wiederholt. Ein aufmerksameres Lektorat hätte dem Buch gut getan.
Für Leserinnen und Leser, die sich bereits vor der Lektüre des Buches mit dem Thema beschäftigt haben, gibt es inhaltlich keine großen Überraschungen. Das ist aber auch dem Umstand geschuldet, dass für die Autorin für alle Sachverhalte, die noch nicht öffentlich geworden sind, nach wie vor das Dienstgeheimnis gilt. So erklären sich auch die sporadischen geschwärzten Passagen.

Anne Brorhilkers frühere Tätigkeit als Oberstaatanwältin und ihre heutige Arbeit im Vorstand einer Finanz-NGO sind wertvolle Schritte auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit. Aber man ahnt, nachdem man das Buch zugeklappt hat, dass dies ein langer Weg sein wird.

Cum/Ex, Milliarden und Moral ist 2025 im Heyne Verlag erschienen und kostet 24 Euro.

Freitag, 7. Juni 2019

# 200 - Verspätete Hinrichtung

Im Berliner Hotel Adlon wird 2001 der 85-jährige
Unternehmer Hans Meyer erschossen. Der Täter: Fabrizio Collini. 1934 in Italien geboren, vor Jahrzehnten als sogenannter Gastarbeiter nach Deutschland gekommen, jetzt Rentner. Collini hat bis zu diesem Tag völlig unbescholten gelebt. Nach der Tat lässt er sich widerstandslos festnehmen, legt aber kein Geständnis ab.
Zu Collinis Pflichtverteidiger wird Caspar Leinen bestellt. Leinen hat erst vor Kurzem seine Kanzlei eröffnet, der Fall Collini ist sein erstes Mandat. Er nimmt es ohne zu zögern an, da der Name des Ermordeten in seinen Unterlagen mit Jean-Baptiste Meyer angegeben wird. Erst nach einem Hinweis von dessen Enkelin Johanna wird Leinen klar, wessen Mörder er verteidigen soll: Hans Mayer war für ihn seit seiner Kindheit so etwas wie ein zweiter Vater, er hat mit ihm sehr viel Zeit verbracht. Er gerät in einen inneren Konflikt und ist drauf und dran zu beantragen, das Mandat zurückgeben zu können.

Johanna beauftragt als Nebenklägerin den renommierten und gewieften Anwalt Richard Mattinger, der schon 1975 beim Stammheim-Prozess gegen Mitglieder der RAF auf sich aufmerksam machte. Er erinnert Leinen an seine Verpflichtung als Strafrechtsanwalt, für ein Mandat verantwortlich zu sein und einen Fall nicht nur dann zu übernehmen, wenn er zu den eigenen moralischen Vorstellungen passt.
Die Indizienlage legt für das Gericht nahe, dass es sich bei Collini um den Mörder Meyers handelt. Es ist zu erwarten, dass das Urteil entsprechend ausfallen wird. Leinen hat bislang vergeblich nach etwas gesucht, das den Angeklagten entlasten könnte, bislang aber ohne Erfolg. Dann erkrankt eine Schöffin, sodass der Prozess für zehn Tage unterbrochen wird. Leinen kann diese geschenkte Zeit nutzen: Eine Bemerkung seines Vaters, der Waldbesitzer und Jäger ist, sowie Leinens Nachforschungen im Bundesarchiv in Ludwigsburg bringen den Durchbruch und dem Fall eine völlig andere Richtung. Was Leinen ermittelt hat, reicht fast 70 Jahre in die Vergangenheit zurück und lässt einige Menschen nervös werden.

Wie war's?

In Der Fall Collini bietet von Schirach seinen Lesern nicht nur einen Kriminalfall, sondern auch einen Blick auf eine in den 1960-er Jahren rasch geänderte Gesetzeslage, die so manchen, die damals um ihre Freiheit fürchten mussten, ein Leben ohne Strafverfolgung bescherte. Viele von ihnen fielen beruflich weich und hatten auch im Nachkriegsdeutschland wichtige Posten inne.
Als ehemaliger Strafrechtsanwalt hat von Schirach den Vorteil, den Gerichtsapparat genau zu kennen. Das merkt man auch diesem Buch deutlich an. Juristische Ungenauigkeiten, wie sie in der gleichnamigen Verfilmung, die in diesem Jahr in die Kinos kam, vorkommen, findet man im Roman nicht. Es werden vielmehr noch einige Details nebenher eingestreut, die vielen Lesern nicht bekannt gewesen sein dürften. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Begründer einer Gesetzessammlung, die in Deutschland jeder kennt, der beruflich mit dem Rechtswesen zu tun hat, ein strammer Nazi war. Die Sammlung trägt seit 1931 seinen Namen; während sich Ratspolitiker deutscher Städte die Köpfe darüber heiß reden, ob Straßennamen, die sich auf Nationalsozialisten des NS-Regimes beziehen, ausgetauscht werden sollten, bleibt ausgerechnet bei der Gesetzessammlung alles beim Alten.

Ich habe Der Fall Collini sowohl gelesen als auch gehört. Wie auch schon bei anderen Hörbüchern, die auf Werke von Ferdinand von Schirach zurückgehen, hat auch hier der Schauspieler Burghart Klaußner gelesen. Obwohl ich kein Fan von Hörbüchern bin, kann ich mich diesmal nicht entscheiden, welcher Variante ich den Vorzug geben sollte. 

Der Fall Collini ist 2011 als gebundene Ausgabe erschienen. Sie gibt es nur noch antiquarisch. Bei btb ist der Roman 2017 als Taschenbuch herausgegeben worden und kostet 10 Euro.

Sonntag, 24. März 2019

# 189 - Was Recht ist, muss Recht bleiben! Oder: Ist Mediation eine Alternative zur Klage?

Mediation: Oft ruft dieses Wort noch ratlose Gesichter
hervor. Worum es sich bei einer Mediation handelt, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Doch dieser Weg, mit Streitigkeiten umzugehen, wird immer bekannter. Nicht zuletzt trägt dazu die sehr gute Erfolgsquote von außergerichtlich beigelegten Konflikten bei.

Mit Kein Grund zur Klage! hat eine Expertin, die als Anwältin und Mediatorin beide Arten, mit Streitigkeiten umzugehen, kennt, ein aufschlussreiches Sachbuch geschrieben. Manuela Reibold-Rolinger ist manchen vielleicht aus der Sendereihe "Die Bauretter" bekannt. Dort verhilft sie Bauherren, die von ihrem Bauunternehmen hängengelassen wurden, gemeinsam mit einem Bauexperten zu einem intakten und wohnlichen Eigenheim.

Manuela Reibold-Rolinger schildert zu Beginn ihres Buches sehr genau, woran sich Streitigkeiten entzünden können. Ein häufiger Anlass sind mündlich getroffene Vereinbarungen, die nicht oder nur unvollständig in einen Vertrag aufgenommen wurden. Aber was dort nicht steht, gilt nun mal als nicht vereinbart. Das ist in allen Bereichen so, in denen Verträge eine Rolle spielen. Die Anwältin schildert dann auch konkret, warum sich Gerichtsprozesse oft über Jahre erstrecken, was sie teuer machen kann und erläutert den Nachteil eines richterlichen Urteils: Es gibt immer einen Verlierer, und manchmal fühlen sich sogar beide Konfliktparteien so, als hätten sie das Nachsehen.

Um ihren Lesern das Thema Mediation näherzubringen, nähert sie sich ihm nach und nach. So geht sie auch mit dem Verhalten mancher Anwaltskollegen kritisch um, die ein Mandat verzögern oder ihren Mandanten zu einem Prozess raten, obwohl sie wissen, dass dessen Erfolgsaussichten gering sind. Diese Anwälte sind die Ausnahme, aber es gibt sie. Auch Deeskalation ist bei diesem Berufsstand nicht jedermanns Sache. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, geschieht dies nur auf Wunsch der klagenden Partei.

Die Mediation ist hier das Kontrastprogramm. Die Kontrahenten entschließen sich aus freien Stücken zur Teilnahme und kümmern sich eigenständig um eine Lösung, die von beiden Seiten akzeptiert wird. Dabei werden sie vom unparteiischen Mediator unterstützt, der keinen der Streitenden unter Druck setzt oder ihm eine Lösung aufzwingt.
Reibold-Rolinger geht auch auf den Unterschied zwischen einem Mediationsverfahren und den gerichtlich angeordneten Güteterminen oder den Terminen in offiziell anerkannten Schlichtungsstellen ein.
Letztlich kommt sie zu den zahlreichen Vorteilen, die eine Mediation hat. Die Erfolgsquote der von ihr durchgeführten Mediationen liegt bei etwa 80 %, nur bei 10 % der Verfahren kam es nicht zu einer Einigung. Sie räumt auch ein, dass es Fälle und/oder Menschen gibt, die sich nicht für eine Mediation eignen. Äußerungen von Mandanten wie z. B. "Ich mache das nur, weil meine Frau es will" oder "Ich will auf keinen Fall etwas zahlen" sind keine guten Vorzeichen für eine erfolgreiche Mediation.

Kein Grund zur Klage! ist ein auch für Laien sehr verständliches Buch, das seinen Lesern die Vorteile einer Mediation - insbesondere als Alternative zu einer Klage vor Gerciht - deutlich vor Augen führt. Wer sich über diesen Weg, Streitigkeiten beizulegen, informieren möchte, ist mit diesem Buch sehr gut beraten.

Kein Grund zur Klage! ist bei Goldmann erschienen und kostet broschiert 18 Euro sowie als epub- oder Kindle-Ausgabe 14,99 Euro.

Freitag, 24. März 2017

# 92 - Straftaten, die die Menschen bewegten

Von Mördern, Dieben und Betrügern – ein Anwalt erzählt


Steffen Ufer hat ein langes Berufsleben als Strafrechtsanwalt hinter sich. 1966 begann er als Referendar in der Kanzlei des in den 1960-er bis 1990-er Jahren sehr bekannten Strafverteidigers Rolf Bossi, dessen Name in den Medien häufig in Zusammenhang mit prominenten Mandanten auftauchte. Dem steht Ufer in nichts nach: Auch er wird gern als „Star-Anwalt“ bezeichnet, was er aber nicht gern hört. 2016 hat der Jurist zusammen mit dem Journalisten und Buchautor Göran Schattauer Nicht schuldig herausgebracht. Mit der Schilderung von 19 Fällen erläutert Ufer, was er vom deutschen Rechtsstaat hält und was für ihn das Wesen eines fairen Prozesses ist.

50 Berufsjahre und jede Menge Schicksale


Ufer erzählt nicht nur von seinen sehr bekannten Mandanten wie Konstantin Wecker, Ottfried Fischer oder Uli Hoeneß. Er schildert auch Fälle, in denen im Ausland lebende Deutsche von ihm betreut wurden oder er Menschen vertreten hat, deren Namen es nicht in die Zeitungen geschafft hatten, deren Schicksale aber nicht weniger tragisch waren. Als bitterste Niederlage bezeichnet Ufer den Fall zweier deutscher Brüder, die nach einem dilettantischen Versuch, eine Bankfiliale in einer Kleinstadt in Arizona zu überfallen, zunächst von lustlosen und inkompetenten Pflichtverteidigern betreut wurden, die rein gar nichts für sie taten. Die amerikanischen Behörden ließen auch das 1967 unterzeichnete Wiener Abkommen außer Acht, wonach sie in diesem Fall das deutsche Konsulat hätten verständigen müssen, das dann fachkundige Anwälte beauftragt und bezahlt hätte. Ufer und seine amerikanische Kollegin wurden jedoch erst auf den Fall aufmerksam, als es für ein wirkungsvolles Eingreifen im Grunde schon zu spät war. Den US-Justizbehörden war ihr Hinweis auf die Verletzung der Wiener Konvention gleichgültig, sie reagierten nicht auf die schriftliche Eingabe der beiden Juristen. Die deutsche Politik hat sich hier auch nicht mit Ruhm bekleckert: Die damalige Bundesjustizministerin konnte sich wegen dieses eklatanten Rechtsverstoßes nicht dazu aufraffen, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen. Wahrscheinlich fürchtete sie diplomatische Verwerfungen. Der amtierende Bundesaußenminister zögerte ebenfalls und sprach seine US-Amtskollegin zu spät an. Auch der Gnadenappell des Bundeskanzlers an den US-Präsidenten wirkte nicht mehr: Nach 17 Jahren Haft wurden die beiden Brüder hingerichtet.

Was macht das Recht aus?


Nicht nur im Fall der beiden Brüder, sondern auch bei allen anderen Schilderungen von Gerichtsverfahren wird Steffen Ufers Rechtsverständnis deutlich: Es soll bei einer Strafverfolgung nicht darum gehen, „im Namen des Volkes“ Rache an den Tätern auszuüben. Ein fairer Prozess soll vielmehr die gesamten Umstände, die zu einer Tat führten, in den Blick nehmen. In den Anfangszeiten der bundesdeutschen Rechtsprechung war dieser Gedanke, sich auch den psychischen Ursachen einer Straftat zu nähern, nicht üblich. Die juristische Wende läutete der Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch ein, der 1962 im Alter von 15 Jahren einen Jungen getötet hatte. Bis 1966 ermordete er drei weitere auf grausame Weise. Das zuständige Landgericht verurteilte Bartsch zu lebenslanger Haft und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Doch der Bundesgerichtshof verwies das Urteil nach der von Bossi und Ufer eingelegten Revision an das Landgericht Wuppertal zurück und rügte, es sei zu wenig auf die Täterpersönlichkeit eingegangen worden. Das führte zum heutigen § 20 des Strafgesetzbuches, der Tätern, die wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefen Bewusstseinsstörung oder einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ ihr Unrecht nicht einsehen können, Schuldunfähigkeit zuspricht. Seit damals wird bei allen Strafprozessen auch das bisherige Leben der Angeklagten beleuchtet. Bartsch wurde im abschließenden Verfahren zu zehn Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in die Psychiatrie verurteilt. Er blieb dort bis zu seinem Lebensende.
Steffen Ufer hat sich als Strafverteidiger immer wieder Vorwürfe gefallen lassen müssen, wenn er Mandanten verteidigte, die sich zum Teil grausame Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen. Das „Wie kann man nur?“ stand immer wieder im Raum. Doch er sieht seine Aufgabe als Anwalt darin, seine Mandanten so gut wie möglich zu vertreten und darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze angewendet werden. Ein Anwalt hat nicht über seinen Mandanten zu richten und seine Taten zu verurteilen, dazu gibt es Richter und Staatsanwälte.

Interessantes Buch mit vielen Einblicken


Nicht schuldig ist ein plakativer Buchtitel, der längst nicht auf alle von Steffen Ufer geschilderten Verfahren passt. Neben der sehr gut verständlichen rechtlichen Erläuterung der einzelnen Fälle bietet das Buch einen Eindruck von der Entwicklung der bundesdeutschen Rechtsprechung bei Strafprozessen seit den 1960-er Jahren. Der Umstand, dass es sich nicht um Krimi-Fiktion, sondern um wahre Fälle handelt, macht Nicht schuldig zu einem spannenden Titel.

Nicht schuldig ist im Wilhelm Heyne Verlag erschienen und kostet gebunden 19,99 € sowie als epub- oder Kindle-Ausgabe 15,99 €. Ich bedanke mich beim Bloggerportal, das mir ein Exemplar zur Verfügung gestellt hat.